61: BUTTSTÄDT – HUF – UND WAFFENSCHMIEDE

(1688-1748), Zunftordnung der Huf – und Waffenschmiede in Buttstädt (Sachsen-Weimar, heute Thüringen). Deutsche Urkunde auf Bütten. Dat. Weimar (Stadtschloss Wilhelmsburg), 19. 5. 1745, in Abschrift, dat. Weimar, 11. 3. 1779. Fol. (35,4 x 21,2 cm). 34 nn. Bl. Pp. d. Zt. mit hs. Deckelschild "Die Innung zur Huf – und Waffen-Schmiede zu Buttstedt" (etw. fleckig und bestoßen). (14)
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Gleichmäßige, saubere Abschrift der von Herzog Ernst August 1745 erlassenen Ordnung (bzw. Satzung) in 12 Artikeln, die alle wesentlichen Aspekte der Schmiedezunft (oder Innung) regelte. Nach dem Dreißigjährigen Krieg war das etwa 30 Kilometer nördlich von Weimar gelegene Buttstädt vor allem durch seine Pferdemärkte zu Wohlstand gelangt, wovon natürlich das Schmiedehandwerk besonders profitiert hat. Eine neue Zunftordnung war wohl aufgrund dieser Entwicklung nötig geworden. – Ausgestellt im Namen des Herzogs durch den fürstlich-eisenachischen Rat und Amtshauptmann zu Jena, Anton Carl von Griesheim (1676-1753), abgeschrieben 1779 von dem Regierungssekretär Georg Laurent Batsch zu Weimar (gesiegelte Bescheinigung am Ende eingebunden, ein Blatt). – Mit Gebührenstempel (4 Gr.) auf der ersten Seite am oberen linken Rand. – Leicht gebräunt, gering fleckig.