69: FRANZ CHRISTOPH LUDWIG VON LANG AUF MUTTENAU,

Hochgräflich Pappenheimischer Kanzleidirektor und Reichsquartiermeister. Bestallung eines kaiserlichen Notars. Deutsche Urkunde mit e. U. auf Pergament. Dat. "gegeben zu Pappenheim in meiner Bewohnung an der Kloster Gasse ... gegen die Altmühl gelegen", 23. 1. 1759. Fol. (32 x 21,5 cm). Mit kleiner Zeichnung im Text, zwei Wachssiegeln und angehängtem Siegel in Hartholzkapsel (Deckel fehlt, Ausbrüche). Goldgepr. dunkelbraunes Ldr. d. Zt. (Goldpr. oxydiert, etw. beschabt und bestoßen). (14)
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Einsetzungsurkunde für den kaiserlichen Notar Johann Tobias Michael Wasser zu Hochhaus durch den Aussteller im Namen des Fürsten von Fürstenberg. Zitiert wird dazu das durch Kaiser Friedrich III. in Wien am 10. November 1642 für den Grafen Friedrich Rudolph von Fürstenberg und seine männlichen Erben verliehene Privileg, kaiserliche Hofgrafen zu ernennen, die ihrerseits die kaiserlichen Notare einsetzen dürfen. Ebenso wird die am 12. August 1747 ausgestellte Einsetzungsurkunde für Lang auf Muttenau zitiert, mit dem ihn der Fürst Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg ermächtigt, kaiserliche Notare zu ernennen. Der hiermit ernannte Notar Johann Tobias Michael Wasser war selbst der Schreiber der vorliegenden Urkunde, weshalb er – für Urkunden dieser Zeit sehr ungewöhnlich – einige Male in der ersten Person Singular von sich spricht. Sein Notariatssignet hat er in den Text mit der Feder fein eingezeichnet. – Am Ende mit den Unterschriften des Ausstellers und, als Zeugen, zwei Pappenheimer Hofbeamte, Kanzleirat Philipp Adam Zenck sowie Kanzleisekretär Johann Friedrich Sonnenmayer, dazu eine Gegenschrift (Beglaubigung) des kaiserlichen Notars Elias Gerlach. – Etw. fleckig und gebräunt. – Interessantes Dokument.