An den ehemals "zweybrückischen und nun Bayerischen" Kammerherrn Karl Freiherrn von Gagern, dem er "für 50jährige treue Dienste" den Ludwigs-Orden verleiht. – Die eigenhändige Nachschrift lautet: "Es freut mich einem alten Bekannten etwas angenehmes erweisen zu können". – Mit Faltspuren, gering fleckig. – Beiliegt ein darauf Bezug nehmender Brief eines Staatssekretärs an Gagern, dat. Frankfurt, 20. 5. 1841.