1084: WÜRTTEMBERG – DES HERTZOGTHUMBS WÜRTTEMBERG

ernewert gemein Landt Recht. Stuttgart, Rößlin, 1643. 12º (12,6 x 8,8 cm). Mit gestoch. Titel und Kupfertafel. 30 Bl., 539 S. (ohne die gefalt. Tabelle). Spät. Pgt. mit in Ldr. erneuertem Rücken. (121)
Schätzpreis: 300,- €
Ergebnis: 200,- €


VD 17 23:316922V. – Vgl. Heyd 1744. Stintzing/Landsberg I, 545. – Dritte Fassung des Württembergischen Landrechts, erstmals 1610 amtlich veröffentlicht. – "Das Württembergische Landrecht gehört zu den bedeutendsten Landrechtsreformationen seiner Zeit, hat entscheidend die gesamte territoriale Rechtsentwicklung in Deutschland beeinflußt und zahlreichen späteren Gesetzen … als Vorbild gedient. In der Fassung von 1610 blieb es bis zum Inkrafttreten unseres ‚Bürgerlichen Gesetzbuches‘ am 1. Januar 1900 ununterbrochen in Geltung" (Kaspers 88). – Innengelenke angebrochen, oben knapp beschnitten, Titel aufgezogen, Tafel bis zum Bildrand beschnitten und mit winziger Wurmspur, leicht fleckig.

Beilagen: I. Des Hertzogthums Würtemberg Gemeine Lands-Ordnungen. Wiederum auff ein neues auffgelegt. Ebda. 1709. – II. Des Hertzogthumbs Würtemberg erneuert gemein Land-Recht. Ebda. 1716.