VD 17 23:316922V. – Vgl. Heyd 1744. Stintzing/Landsberg I, 545. – Dritte Fassung des Württembergischen Landrechts, erstmals 1610 amtlich veröffentlicht. – "Das Württembergische Landrecht gehört zu den bedeutendsten Landrechtsreformationen seiner Zeit, hat entscheidend die gesamte territoriale Rechtsentwicklung in Deutschland beeinflußt und zahlreichen späteren Gesetzen … als Vorbild gedient. In der Fassung von 1610 blieb es bis zum Inkrafttreten unseres ‚Bürgerlichen Gesetzbuches‘ am 1. Januar 1900 ununterbrochen in Geltung" (Kaspers 88). – Innengelenke angebrochen, oben knapp beschnitten, Titel aufgezogen, Tafel bis zum Bildrand beschnitten und mit winziger Wurmspur, leicht fleckig.
Beilagen: I. Des Hertzogthums Würtemberg Gemeine Lands-Ordnungen. Wiederum auff ein neues auffgelegt. Ebda. 1709. – II. Des Hertzogthumbs Würtemberg erneuert gemein Land-Recht. Ebda. 1716.