Aufrufe und Erklärungen von Königen und Regierungen in Zeiten des Umbruchs und der Revolution:
I. "Königliche Proklamation". – Die bekannte "Märzproklamation" König Ludwigs I. von Bayern, München, 6. 3. 1848, mit einer Reihe von erheblichen Zugeständnissen an das Volk (darunter die Ministerverantwortlichkeit und die Pressefreiheit), wie sie ihm sein Minister, Staatsrat Fürst Oettingen-Wallerstein, als Reaktion auf Unruhen und Demonstrationen nahegelegt hatte. – Erlassen kurz vor seiner Abdankung am 20. März.
II. "Königliche Proklamation. Bayern!". König Maximilian II. von Bayern an sein Volk, dem er, nach der Niederschlagung des Pfälzer Aufstandes und in der Zeit beginnender Restauration, weiterhin die Wahrung von "Freiheit und Gesetzmäßigkeit" verspricht. Datiert München, 4. 7. 1849.
III. "Richtlinien für die Bauernräte" der Münchner Räterepublik, datiert München, 26. 11. 1918, ausgestellt im Namen von Kurt Eisner, Auer, von Frauendorfer, Hoffmann, Dr. Jaffé, Roßhaupter, Timm und Unterleitner. – Zwei Seiten.
IV. "Aufruf!" des damaligen bayerischen Generalkommissars Gustav von Kahr (bayerischer Generalstaatskommissar von September 1923 bis Februar 1924), datiert München, 11. 11. 1923. Zwei Tage nach dem "Hitler-Putsch" versucht der als Generalkommissar eingesetzte von Kahr, sich der deutsch-nationalen Gefolgschaft zu versichern ("Wir lassen nicht von unserer Fahne ’schwarz-weiß-rot’"). – Tls. Stärkere Gebrauchsspuren, Ränder mit einigen Ausbrüchen und Einrissen, tls. faltig bzw. mit Falzen, stärker fleckig und gebräunt.