Über den KVK kein Exemplar in öffentlichem Besitz nachweisbar; nicht bei Drugulin. – Rückseitig bedruckt (wohl verworfene Drucke oder Auflagenrest) mit zwei (gleichen) Lotteriezetteln (jeweils zwei Seiten im Quartformat, Kopf an Kopf gedruckt), ebenfalls für uns nicht nachweisbar: Mit Hoch-Fürstlich-Brandenburg-Onolzbachisch-gnädigster Erlaubniß, wird hierdurch dem Publico zu wissen gethan, daß in der Brandenburg-Onolzbachischen Haupt-Stadt Schwabach eine Geld – und Bücher-Lotterie von 16000 Losen … gezogen werden solle (Kopftitel). – Die Ziehung sollte in Schwabach am 3. Mai 1747 stattfinden. Als Trostpreis erhielt jeder eine Bibel. – Mit Faltspuren und Einriss am Bug, etw. fleckig, verso leicht angeschmutzt. – Unbeschnitten.