Herzog Albrecht V. von Bayern, Verordnung über den Getreidehandel. Dat. München, 3. 9. 1571. – Mit papiergedecktem Siegel. – Einschränkungen, hauptsächlich des Getreidehandels, während der großen Hungersnot dieser Jahre.
Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Mandat mit Hygienevorschriften zur Eindämmung von Pest, Epidemien und Seuchen. Dat. Neuburg/Donau, 22. 12. 1626. – Aus zwei Teilen. – Falze beider Blätter vor allem im unteren Bereich gebrochen, wenig Buchstabenverlust, etw. gebräunt und fleckig.