Darunter die Bände zu Bayern; Böhmen, Mähren und Schlesien; Brandenburg und Pommern; Burgund und Niederlande; Elsaß; Franken; Hessen; Niedersachsen; Obersachsen; Österreich; Rhein-Pfalz; Schwaben; Schweiz; Westfalen. – Es kann nur ein Band besichtigt werden.