Enthalten sind im ersten Faszikel meist Verzeichnisse der Holzhauer in der Herzoglichen Forstei Ruhla und Berichte des herzoglichen Försters, im zweiten Faszikel ein Schreiben des Oberforstamtes zu Eisenach an den Oberförster, Herrn Eisenträger, sowie Abschriften der Fürstlichen Waldordnung vom 1. März 1768 und einer Verordnung vom 22. Mai 1799, insbesondere das Verbot der eigenmächtigen Rodung der Privatwaldungen der Untertanen betreffend. – Leichte Altersspuren.